Aktuelles
02.12.2022
Information zur Soforthilfe - Wärme
Information zur Soforthilfe gemäß § 4 Abs. 4 EWSG Gas:
Liebe Wärmekundinnen und Wärmekunden der Stadtwerke
Dingolfing GmbH,
gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung
für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG-Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz).
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen
finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas
zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde
kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und
pragmatische Lösung entschieden: Wärmekundinnen und Wärmekunden erhalten im
Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich am monatlichen
Abschlag für den Monat September orientiert. Die Höhe der geleisteten Soforthilfe entspricht 100% des
Septemberabschlags 2022 plus 20 %, wodurch die Kostensteigerung zum Jahresende hin
ausgeglichen werden soll.
Der im
Dezember fällige Abschlag wird wie veranschlagt zum 15.12.2022 in gewohnter
Höhe fällig. Der entsprechende Entlastungsbetrag wird von uns ermittelt und zur
Auszahlung gebracht. Sollte uns von Ihnen keine Bankverbindung vorliegen,
teilen Sie uns diese bitte mit. Ansonsten wird der Entlastungsbetrag bei der
Jahresabschlussrechnung, in der der Betrag auch gesondert ausgewiesen wird,
ausgeglichen.
Die
entsprechenden Kompensationsbeträge werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die
ausbezahlten Leistungen erhalten die Stadtwerke im Nachgang über einen
elektronisch zu stellenden Auszahlungsantrag, der die Summe der beantragten
Erstattung, die zugrundeliegenden Kundenbeziehungen (incl. der E-Mailadresse
oder einer Telefonnummer zur Plausibilisierung der Daten) und die Liefermenge
des Vorjahres beinhalten muss. Dieser wird an den Beauftragten der
Bundesregierung gestellt.
Wichtig ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem
Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die
Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen
auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch
ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht
sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde
schont auch den eigenen Geldbeutel.
Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer
Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein
Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Wärme
von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende
erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.
Manche geplanten Maßnahmen können seitens
der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht
kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen
von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher
Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme
müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht
es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben.
Diese Umstellungen werden die Versorger
vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März
kommenden Jahres.
Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir
Sie weiter in Kenntnis setzen.
Sollten Sie sich für die Inhalte des EWSG-Gesetzes
interessieren finden Sie diese im Internet unter EWSG - Gesetz
über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und
Kunden von Wärme (gesetze-im-internet.de)
Für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung
Sie erreichen uns unter 08731/5060-117 bis -119
Zurück zur Übersicht.