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Aktuelles

02.12.2022

Information zur Soforthilfe - Wärme

Information zur Soforthilfe gemäß § 4 Abs. 4 EWSG Gas:

 

Liebe Wärmekundinnen und Wärmekunden der Stadtwerke Dingolfing GmbH,

gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG-Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz).

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekundinnen und Wärmekunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich am monatlichen Abschlag für den Monat September orientiert. Die Höhe der geleisteten Soforthilfe entspricht 100% des Septemberabschlags 2022 plus 20 %, wodurch die Kostensteigerung zum Jahresende hin ausgeglichen werden soll.

Der im Dezember fällige Abschlag wird wie veranschlagt zum 15.12.2022 in gewohnter Höhe fällig. Der entsprechende Entlastungsbetrag wird von uns ermittelt und zur Auszahlung gebracht. Sollte uns von Ihnen keine Bankverbindung vorliegen, teilen Sie uns diese bitte mit. Ansonsten wird der Entlastungsbetrag bei der Jahresabschlussrechnung, in der der Betrag auch gesondert ausgewiesen wird, ausgeglichen.

Die entsprechenden Kompensationsbeträge werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die ausbezahlten Leistungen erhalten die Stadtwerke im Nachgang über einen elektronisch zu stellenden Auszahlungsantrag, der die Summe der beantragten Erstattung, die zugrundeliegenden Kundenbeziehungen (incl. der E-Mailadresse oder einer Telefonnummer zur Plausibilisierung der Daten) und die Liefermenge des Vorjahres beinhalten muss. Dieser wird an den Beauftragten der Bundesregierung gestellt.

Wichtig ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

 Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

 Manche geplanten Maßnahmen können seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben.

Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.

 

Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie weiter in Kenntnis setzen.

 

Sollten Sie sich für die Inhalte des EWSG-Gesetzes interessieren finden Sie diese im Internet unter EWSG - Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (gesetze-im-internet.de)

 

Für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung

Sie erreichen uns unter 08731/5060-117 bis -119





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