Erzeugungsanlagen

Sie planen einen Anschluss oder die Änderung einer EEG / KWK-G-Anlage mit Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Dingolfing GmbH? Auf dieser Seite möchten wir Ihnen sämtliche Informationen rund um den Netzanschluss von EEG oder KWK-G Anlagen an unser Stromnetz zur Verfügung stellen. Leider können wir Ihnen keine Beratung über Anlagen- oder Anlagenbestandteile liefern. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen entsprechenden Fachberater oder Installateur. Alles, was für einen Netzanschluss zur Einspeisung wichtig ist, haben wir für Sie zusammengestellt.
Anmeldungen und Inbetriebsetzungen werden nur als PDF entgegengenommen und bearbeitet.
Inbetriebnahmen von Erzeugungsanlagen über 30 kWp dürfen nur im Beisein der Stadtwerke Dingolfing GmbH erfolgen!
    Bitte stellen Sie möglichst frühzeitig in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur die entsprechenden Anmeldeunterlagen für die Anlage zusammen. Bitte senden Sie uns zuerst die Netzanfrage Erzeugungsanlage zu. 
    Die Höhe der Einspeisevergütung und die Förderdauer der Anlage bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage. Die erstmalige Inbetriebnahme nach §3 Nr. 5 EEG liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die technische Betriebsbereitschaft der Anlage ist gewährleistet (Betriebsbereitschaft)
  • Die Anlage ist in Betrieb gesetzt (tatsächliche Stromerzeugung)

  • Zur Dokumentation und Anzeige der vergütungstechnischen Inbetriebnahme zu einem bestimmten Stichtag stellen wir Ihnen die Formulare „E. 8 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage" und „Inbetriebsetzungsprotokoll für Stromspeicher" zur Verfügung.
    Dieses verwenden Sie bitte auch zur Sicherung des Vergütungsanspruches, wenn nur ein Teil der PV Module zu dem bestimmten Stichtag betriebsbereit und in Betrieb gesetzt ist.
    Bitte beachten Sie, dass wie bisher keine Energieerzeugungsanlage ohne unsere Zustimmung mit unserem Netz parallel betrieben werden darf. Der Anlagenrichter und der Anlagenbetreiber haften für Schäden die bei Dritten verursacht werden.
    Eine Fotodokumentation mit Einblendung des Datums ist zwingend erforderlich.
    Soll die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt netzparallel betrieben werden, sind wir weiterhin wie gewohnt bei der Inbetriebnahme der Anlage anwesend (Inbetriebsetzung).
    Nach Rücksendung des von Ihnen gegengezeichneten Formulars „Inbetriebsetzung" vereinbaren wir mit Ihnen und Ihrem Installateur einen Termin zum Zählereinbau und zur Inbetriebnahme. Zur Inbetriebnahme wird der Zähler eingebaut, die Funktionsfähigkeit des NA-Schutzes, die Ansteuerung des Lastmanagements nach dem EEG und die Anlagenparameter geprüft und dokumentiert.

    Beim vorhandenen 2-Richtungszähler müssen die Zählerstände der Inbetriebsetzungszeitpunkt der Erzeugungsanlage mit dem E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll übermittelt werden. 
    Jeder Anlagenbetreiber ist ab 01.01.2009 nach §16 Abs.2 S.2 EEG verpflichtet, der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Standort und die Leistung der Anlage zu melden. Ihre PV-Anlage müssen Sie auf dem PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR melden.
    Bei Neuanlagen ist eine 1 Monatsfrist ab dem Inbetriebnahmetag der Photovoltaikanlage einzuhalten.
    Von der Bundesnetzagentur erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Daten und der Registrierungsnummer. Sie haben sich erst vollständig im Portal angemeldet, wenn Ihnen eine ABR- und SEE-Nr. erhalten haben.
    Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme müssen Sie sich bei der BNetzA mit Ihrer Anlage registrieren, dies ist eine gesetzliche Voraussetzung zur EEG-Vergütung!
    Bevor der Vertrag im Abrechnungssystem aufgebaut werden kann, müssen die folgenden zwei Dokumente ausgefüllt und unterschrieben den Stadtwerken Dingolfing GmbH zugeschickt werden.
  • Mitteilung der Steuer
  • Bankverbindung

  • Sind nun alle Voraussetzungen gemäß Erneuerbare-Energie-Gesetz bzw. gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erfüllt, können wir die von Ihnen in das Netz der Stadtwerken Dingolfing GmbH eingespeiste elektrische Energie vergüten. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum vom Eingang Ihrer Unterlagen bis zur ersten Abschlagszahlung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
    Sie müssen uns spätestens jeweils bis zum 28. Februar eines jeden Jahres die zur Abrechnung notwendigen Zählerstände vom 31.12. des jeweiligen Abrechnungsjahres mitteilen.
    Bei einer Anlage mit einer Leistung kleiner 100 kW bzw. 100 kWp erfolgen 6 zweimonatliche Abschläge und im Januar/Februar des Folgejahres wird eine Jahresendabrechnung erstellt.
    Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW müssen Sie sich um eine Direktvermarktung bemühen.

    Entsprechende Vergütungssätze können unter den Link https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html eingesehen werden.
    Zum 1. Oktober 2021 löst der Redispatch das bisherige Einspeisemanagement ab. Anlagen-Abregelungen zur Behebung von Netzengpässen werden nach diesem Zeitpunkt unter dem neuen Redispatch-Regime abgewickelt. Nachstehend finden Sie die Veröffentlichung der aktuellen sowie der abgeschlossenen Maßnahmen sowohl für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 (Einspeisemanagement-Maßnahmen) als auch ab dem 1. Oktober 2021 (Redispatch-Maßnahmen).

 

Ansprechpartner
Technische Kundenberatung
Manfred Kick
Tel.: 5060-113
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Abrechnung
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Tel.: 5060-203
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