Stromtarife
Grundversorgung*
- Für Flexible
- 14-tägiges Kündigungsrecht**
*Grundversorgung
Bedeutung:
Der Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ist verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei
Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist in der Regel der Energielieferant, der in einem Netzgebiet die meisten
Haushaltskunden beliefert.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Dingolfing GmbH werden die meisten Haushaltskunden von den Stadtwerken Dingolfing GmbH versorgt.
Somit wurde SWD nach § 36 (2) EnWG als Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 – 2024 festgestellt.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden:
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/
**Kündigungsrecht
Bedeutung:
"Gemäß StromGVV"
***Vertragsverlängerung
Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Laufzeit mit monatlicher Kündigung
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