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Strom Grund- und Ersatzversorgung

Bedeutung:
Der Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ist verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist in der Regel der Energielieferant, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Dingolfing GmbH werden die meisten Haushaltskunden von den Stadtwerken Dingolfing GmbH versorgt. Somit wurde SWD nach § 36 (2) EnWG als Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 – 2024 festgestellt.

pdf-Icon Vollmacht Lieferantenwechsel